Kirchensteuer: Für das Wohl der Gesellschaft

Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Kirchensteuer – wofür Sie eingesetzt wird, wie Sie die Kirchensteuer berechnen, wie Sie Kirchensteuer sparen können und wer als Kirchenmitglied keine Kirchensteuer zahlt.

Superintendent Dr. Joachim JeskaDie Solidargemeinschaft lebt davon, dass sich auch viele an ihrer Finanzierung beteiligen.

Dr. Joachim Jeska, Superintendent des Kirchenkreises Osnabrück

Die Kirche als Solidargemeinschaft: Warum Kirchensteuer?

Die Kirche ist auf das Engagement und die Unterstützung eines jeden Kirchenmitglieds angewiesen, um die vielseitigen Tätigkeitsbereiche sicherzustellen. Dabei ist es ein weit verbreiteter Trugschluss, dass der Großteil des Geldes in die Organisation von Gottesdiensten und die Bezahlung der Pfarrerinnen und Pfarrer fließt. Das ist zu kurzgefasst, denn die kirchliche Arbeit zeichnet sich durch so viel mehr aus, und viele Menschen wissen nicht, wofür die Kirchensteuer eingesetzt wird. Die Unterstützung in Form von Spenden, Kollekten und der Kirchensteuer fließt in eine Vielzahl sozialer Projekte und Einrichtungen wie etwa:

  • Gemeindearbeit
  • Seelsorge
  • Kitas und Schulen
  • Bildungs- und Weiterbildungsangebote
  • Diakonie
  • Beratungsstellen
  • Krankenhäuser/Krankenhausseelsorge
  • Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
  • Hilfe für Geflüchtete, interkulturelle Arbeit und Migrationsarbeit
  • und viele weitere soziale Projekte

Für diese und viele weitere Aufgaben schafft die Kirchensteuer eine sichere Finanzierungsgrundlage. Für die Landeskirche Hannovers – und damit auch den Kirchenkreis Osnabrück – ist die Kirchensteuer die wesentliche Ertragsquelle: Unter den gesamten landeskirchlichen Erträgen beträgt ihr Anteil rund 80 Prozent.

Viele Menschen, die aus der Kirche austreten möchten, sind sich ihrer wichtigen Rolle für die Gemeinschaft nicht bewusst. Deshalb sollte ein Kirchenaustritt wohlüberlegt sein. Die Solidargemeinschaft lebt davon, dass sich auch viele an ihrer Finanzierung beteiligen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Niedersachsen?

Die Höhe der Kirchensteuer in Niedersachsen ist abhängig vom Einkommen und leitet sich von der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer ab. Sie beträgt 9 Prozent der Einkommensteuer, höchstens jedoch 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.

Die Kirchensteuereinnahmen werden ausschließlich für kirchliche Aufgaben verwendet. Der größte Teil der Kirchensteuer bleibt bei den Gemeinden vor Ort, damit diese in der Lage sind, die vielen wichtigen Aufgaben zu erfüllen.

Wer zahlt wieviel Kirchensteuer?

Monatseinkommen (brutto) ledig, StKl. I;
verheiratet, StKl. IV
verheiratet, StKl. III verheiratet, 1 Kind, StKl. III/1 verheiratet, 2 Kinder, StKl. III/2
2.000 10,24
3.000 29,63 6,16
4.000 51,64 22,82 6,91
5.000 76,28 41,71 23,80 7,69

Wie lässt sich Kirchensteuer sparen?

Sie können die Kirchensteuer in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Dadurch mindert sich das zu versteuernde Einkommen sowie damit auch die zu entrichtende Einkommensteuer und Kirchensteuer.

Unter Umständen ist auch eine Kappung oder ein Teilerlass der Kirchensteuer möglich. Prüfen Sie bitte, ob bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wer zahlt als Mitglied keine Kirchensteuer?

Von der Kirchensteuer befreit sind diejenigen Menschen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, zum Beispiel Jugendliche und Studierende, Arbeitslose sowie Rentner und Rentnerinnen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen.

Warum darf die Kirche Steuern erheben?

In Deutschland ist jeder Mensch, der einer Religionsgemeinschaft angehört, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist und Kirchensteuer erhebt, verpflichtet, im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch Kirchensteuer zu zahlen. Das Recht, Kirchensteuern zu erheben, ist im Grundgesetz (Artikel 140) verankert. Den Einzug der Kirchensteuern – in der Regel über die Finanzämter – regeln eigene Ländergesetze.

Was bekommen die Finanzämter für den Einzug der Kirchensteuer?

Die Finanzämter behalten im Durchschnitt 3 Prozent der Kirchensteuer als eigene Verwaltungskosten für den Kirchensteuereinzug ein.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Kirchensteuer habe?

Wenn Sie Fragen zur Kirchensteuer haben, können Sie sich an den Info-Service der Evangelischen Kirche wenden. Der Info-Service ist bundesweit kostenlos aus dem Fest- und Mobilnetz erreichbar. Unter der Rufnummer 0800 5040602 oder per E-Mail ist das Team des Info-Service von Montag bis Freitag (außer an bundesweiten Feiertagen) von 9 bis 18 Uhr für Sie da.

Zur Website des Info-Service

Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt

Welche Gründe es für einen Kirchenaustritt gibt, wofür Ihre Kirchensteuer bei uns vor Ort eingesetzt wird, welche Folgen ein Kirchenaustritt hat und wen Sie bei Fragen zum Kirchenaustritt ansprechen können.

Kirchenaustritt Osnabrück: Fragen und Antworten