Die Mitarbeitervertretung (MAV) im kirchlichen Bereich entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiter*innen des Kirchenkreises gewählt. Zurzeit besteht die Mitarbeitervertretung aus elf Mitgliedern – die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Kirchenkreis.
Die Mitarbeitervertretung vertritt alle in kirchlichen Dienststellen beschäftigten Mitarbeiter*innen gegenüber ihrem Anstellungsträger (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand). Sie ist in sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die Mitarbeiter*innen betreffen.