Zur Entscheidung des Bundestages für die Zustimmungslösung bei der Organspende erklärt Dr. Joachim Jeska, Superintendent im Evangelischen Kirchenkreis Osnabrück:
„Die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben entschieden, dass auch künftig Menschen nach ihrem Tod nur dann zu Organspenderinnen und -spendern werden, wenn sie ihren Willen hierzu aktiv erklärt haben. Ich begrüße diese Entscheidung, denn sie entspricht dem Verständnis unserer Kirche von der Verantwortung jedes einzelnen Menschen, sich nach intensiver Beschäftigung für oder gegen die Organspende zu entscheiden. Eine Organspende ist immer eine sehr weitreichende persönliche Entscheidung, sie muss explizit erklärt werden und darf nicht als Norm vorausgesetzt werden, sofern ihr nicht widersprochen wird. Dies erfordert das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen.“