Profilierter, präventiver und papierloser

Nachricht 18. Februar 2024

Kirchenkreissynode stellt Weichen für zukünftige Arbeit

Die zukünftige Ausrichtung der Arbeit im Kirchenkreis, Prävention von sexualisierter Gewalt, Ehrenamtsmanagement, Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Kirchengemeinden, mehr Flexibilität beim Einsatz von Finanzmitteln, Kategorisierung von Sakralgebäuden, eine eigene Hauptsatzung und Photovoltaik auf Kirchendächern – es war ein breites Themenspektrum, mit dem sich die Synode des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osnabrück bei ihrer 17. Sitzung am Freitag, 16. Februar, in der St.-Marien-Gemeinde befasste.

Impulse für wichtige Handlungsfelder

Ausführlich setzten sich die Mitglieder der Kirchenkreissynode (KKS) mit den Anregungen auseinander, die ein siebenköpfiges Impuls-Team um Superintendent Dr. Joachim Jeska erarbeitet hatte. In Kleingruppen wurden Ideen diskutiert, wie sich die Arbeit im Kirchenkreis in wichtigen Handlungsfeldern weiterentwickeln lässt. So wolle man verstärkt „Profil-Gottesdienste“ entwickeln, die über die eigene Kirchengemeinde hinaus- und in den gesamten Kirchenkreis hineinwirken. Dabei kann es sich beispielsweise um Gospel-Gottesdienste, inklusive Gottesdienste oder Gottesdienste an anderen Orten, wie im Osnabrücker Hauptbahnhof kurz vor Weihnachten, handeln.

Zum Teil „völlig neu denken“ müsse man den Bereich Kirchenmusik und Kulturarbeit: Welcher Raum passt zu welchem Angebot? Wie lassen sich gute Anstellungsverhältnisse für Kirchenmusiker*innen schaffen für übergreifende Angebote in mehreren Kirchengemeinden? Ausgebaut werden soll die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel indem Kompetenz-Teams gebildet werden, die in unterschiedlichen Themen geschult werden und ihr Wissen in den verschiedenen Kirchengemeinden weitergeben können. Im Handlungsfeld Diakonie soll die Gemeinwesenorientierung gestärkt werden durch eine bessere Vernetzung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe und Kirchengemeinden. Eine engere Zusammenarbeit von Kirche und Diakonie biete sich auch an beim Phänomen Einsamkeit, von dem immer mehr Menschen, nicht nur Ältere, betroffen seien. Insgesamt wolle die evangelische Kirche in Osnabrück noch stärker in den Dialog treten, eigene Räume öffnen und „rausgehen zu den Menschen“. Das Spektrum reiche vom Dialog vor Ort, zum Beispiel im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Osnabrück, bis zum weltweiten Dialog wie bei der langjährigen Partnerschaft mit dem Kirchenkreis Umfolozi in Südafrika. Als Impuls im Bereich Verwaltung wurde angeregt, regionale Gemeindemanager*innen einzuführen, um so Pfarramt und Kirchenvorstände zu entlasten und der zunehmenden Komplexität in der kirchlichen Verwaltungsarbeit zu begegnen. So wird zum Beispiel ab 2025 die Umsatzsteuerpflicht für alle kirchlichen Körperschaften eingeführt.

Kein Raum für Missbrauch

Nicht erst seit Veröffentlichung der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche Ende Januar nimmt die Entwicklung von entsprechenden Schutzkonzepten breiten Raum im Kirchenkreis Osnabrück ein. „Es ist gut, dass wir die ForuM-Studie haben“, sagte Dr. Jeska und ermunterte die Mitglieder der KKS zum Lesen des gut 870 Seiten umfassenden Abschlussberichts des Forschungsverbundes. Der Kirchenkreis setze sich intensiv damit auseinander, welche Wege zu sexualisierter Gewalt existieren und „wie wir dem entgegenwirken können“. Das Schutzkonzept des Kirchenkreises gegen sexualisierte Gewalt ist auf der Website des Kirchenkreises veröffentlicht und wird ständig weiterentwickelt. In Kürze werden entsprechende Schulungen angeboten; parallel sind die Kirchengemeinden aufgefordert, bis Ende des Jahres eigene Schutzkonzepte zu entwickeln. Für die Schulungen und die Begleitung der Entwicklung eigener Schutzkonzepte hat der Kirchenkreis ein Präventionsteam ins Leben gerufen. „Im laufenden Jahr werden wir zunächst zehn Grundschulungen für Hauptamtliche und leitende Ehrenamtliche durchführen, um für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und Interventionswege aufzuzeigen“, erläuterte Diakon Jörg Christian Lindemann, der das Präventionsteam leitet und zugleich Ehrenamtskoordinator des Kirchenkreises Osnabrück ist. Insgesamt gehe man von rund 800 zu schulenden Personen im Kirchenkreis aus. Die Schulungen stünden unter dem Motto „Kein Raum für Missbrauch“. „Am Anfang steht immer eine Grenzüberschreitung“, so Lindemann, und die gelte es, erst gar nicht entstehen zu lassen. Über die Prävention von sexualisierter Gewalt hinaus bietet Diakon Lindemann weitere Unterstützung für Ehrenamtliche an, zum Beispiel für Kirchenvorstände, um Bedingungen und Strukturen so zu gestalten, dass Gemeindearbeit gelingen kann. Das Thema Ehrenamt liegt auch Katrin Thiemann, seit letztem Jahr Leiterin der Bahnhofsmission Osnabrück, sehr am Herzen. Sie stellte sich den Mitgliedern der KKS vor und betonte ihre hohe Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement für die wichtige Arbeit an Gleis 1 des Osnabrücker Hauptbahnhofs.

Zum Schutzkonzept des Kirchenkreises gegen sexualisierte Gewalt

Digitaler und flexibler

Sören Bluhm, Leiter der Abteilung Buchhaltung im Kirchenamt Osnabrück-Stadt und -Land, informierte die Mitglieder der KKS über die Einführung der Software AppSpace zur Digitalisierung der Finanzprozesse im Kirchenkreis zum 30. September. Ab dann würden zum Beispiel Rechnungen nur noch digital bearbeitet werden. Als webbasierte Anwendung ersetze AppSpace papiergebundene Vorgänge und beschleunige so die gesamten internen Finanzabläufe. Auch die Einführung der Umsatzsteuer ab 2025 werde durch die Digitalisierung der kirchlichen Finanzprozesse vereinfacht. Ein weiteres Thema mit Bezug zu Finanzen war die Aufhebung der Zweckbindung der Zuweisungen für Personalkosten. Zuweisungen der Landeskirche für Personalaufwendungen sind normalerweise auch für Personal zu verausgaben. Hiervon hatte die KKS im letzten Jahr in einem Einzelfall eine Ausnahme beschlossen in Bezug auf die Finanzierung des letzten Bauabschnitts der Friedensorgel in der St.-Katharinen-Gemeinde. Um aus dieser Einzelfallentscheidung eine Regelung zu machen, die für alle Kirchengemeinden gleichermaßen gilt, und so mehr Flexibilität zu ermöglichen, hat die KKS beschlossen, dass die Zweckbindung der Zuweisung für Personalkosten auf Antrag durch den Kirchenkreisvorstand aufgehoben werden kann, wenn die Kirchengemeinde die Personalkosten anderweitig finanzieren kann.

Knapper werdende Mittel

Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzierung hat die Kategorisierung von Sakralgebäuden, zu der alle Kirchenkreise von der Landeskirche Hannovers im Rahmen der Gebäudebedarfsplanung aufgerufen sind. Hintergrund sind die Prognosen für den Rückgang der Finanzmittel und die demografische Entwicklung, die deutlich machen, dass der vorhandene Gebäudebestand künftig nicht mehr vollumfänglich unterhalten werden kann. „Wir werden in Zukunft sehr deutlich schauen müssen, wie wir unsere knapper werdenden Mittel einsetzen“, sagte Dr. Jeska. Zurzeit nehme man bei Baumaßnahmen an Kirchen eine Einzelfallbetrachtung wahr, was jedoch fehle, sei ein strategisches Konzept für alle Sakralgebäude. Für Gemeinde- und Pfarrhäuser gebe es dieses bereits, nicht jedoch für Kirchen. Deshalb sollen diese jetzt kategorisiert werden: in Gebäude, bei denen bei Baumaßnahmen in Zukunft noch eine Mitfinanzierung durch die Landeskirche beantragt werden kann, und in Gebäude, bei denen die Maßnahme gegebenenfalls selbst finanziert werden muss. Mit den Kriterien und ihrer Gewichtung für eine solche Kategorisierung wird sich zunächst eine Arbeitsgruppe befassen, bevor die KKS im Juni den Kriterienkatalog beschließen soll. Im Anschluss werden alle Kirchen im Kirchenkreis Osnabrück nach diesem Katalog bewertet, so dass eine fundierte Grundlage für die zukünftige Förderung von Baumaßnahmen und Investitionen bei Sakralgebäuden zur Verfügung steht. Ebenfalls im Juni soll die KKS eine Hauptsatzung für den Kirchenkreis Osnabrück beschließen. In dieser kann der Kirchenkreis wesentliche Fragen seiner inneren Verfassung selbst regeln. Hierzu gehören zum Beispiel die Zusammensetzung der KKS, die Festlegung der Wahlbezirke für die Wahl zur KKS oder die Zusammensetzung der Kirchenkreiskonferenz, wie Sarah Harris, stellvertretende Leiterin des Kirchenamtes Osnabrück-Stadt und -Land, erläuterte.

Klimaschutz ist Schöpfungserhalt

Die Landeskirche Hannovers hat im November 2023 ein umfassendes Klimaschutzgesetz beschlossen. Danach sollen bereits bis 2035 die Treibhausgas-Emissionen in der Landeskirche um 80 Prozent im Vergleich zu denen von 2023 gesenkt werden. „Klimaschutz ist Schöpfungserhalt“, sagte Martina Jandeck, Klimabotschafterin der Stadt Osnabrück und Vorsitzende des Grüner-Hahn-Umweltteams der Osnabrücker Apostel-Gesamtkirchengemeinde. Sie erläuterte, dass am Standort Petrus eine Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlage geplant sei und lud zu einer Infoveranstaltung zum Thema „Photovoltaik auf Kirchendächern“ unter Beteiligung von Expert*innen, unter anderem aus dem Haus kirchlicher Dienste in Hannover, ein. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 15. März, um 15 Uhr im Gemeindehaus an der Petruskirche, Albert-Schweitzer-Str. 33, 49086 Osnabrück.

Die nächsten Sitzungen der KKS in diesem Jahr sind geplant für den 7. Juni und den 29. November.

Zum Klimaschutzgesetz der Landeskirche Hannovers