Ihre 15. Sitzung hat die Synode des Kirchenkreises Osnabrück am Freitag, 21. April, in hybrider Form abgehalten. Die überwiegende Zahl der Teilnehmenden war per Videokonferenz zusammengeschaltet und wenige Mitglieder kamen persönlich im Kirchenamt Osnabrück zusammen, um über eine kurze Tagesordnung zu beraten.
Die Kirchenkreissynode (KKS) befasste sich in der Sitzung mit einem Antrag auf Umwidmung von Mitteln für das Personal zum Sachkostenhaushalt. Superintendent Dr. Joachim Jeska erläuterte den Hintergrund für den Antrag. „Die Finanzhoheit im Kirchenkreis Osnabrück liegt bei der KKS. Sie entscheidet über die Verteilung der Mittel, die von der Landeskirche in den Kirchenkreis zugewiesen werden“, führte Jeska aus. Deswegen müsse die KKS nach der Beratung in den Ausschüssen über das Anliegen der St.-Katharinen-Gemeinde entscheiden, ursprünglich für das Personal eingeplante Mittel für den Haushalt der Sachkosten umzuwidmen. Hintergrund sei, dass die Gemeinde ein Haus geerbt habe, das nun verkauft werden solle. Wille des Erblassers sei es gewesen, dass das Erbe für die St.-Katharinen-Gemeinde, möglichst für die Altenhilfe, eingesetzt werden solle. Der Erlös aus dem Verkauf solle deswegen zur Finanzierung der Stelle der Diakonin verwendet werden, die sich um Seniorenarbeit kümmere. „Ob es in diesem Zusammenhang möglich ist, freiwerdende Personalmittel in den Haushalt der Sachkosten einzubringen und damit in die Finanzierung des nächsten Bauabschnitts der Friedensorgel in St. Katharinen, darüber hat die Kirchenkreissynode zu entscheiden“, berichtete Jeska weiter.
Über die Beratungen des Bau- und Finanzausschuss der KKS informierte der Ausschuss-Vorsitzende Johannes Andrews in der Sitzung der KKS. „Der Ausschuss hat sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und schlägt vor, den Beschluss so zu fassen, wie er vorliegt“, sagte Andrews. Gleichzeitig sei es schwierig, lediglich für eine Gemeinde eine Ausnahme von der Finanzsatzung zu machen. Deswegen werde der Bau- und Finanzausschuss grundsätzliche Vorschläge erarbeiten, wie in Ausnahmefällen die strenge Zweckbindung der Finanzmittel angepasst werden könne.
Nach den Erläuterungen durch Jeska und Andrews diskutierten die KKS-Mitglieder über den Antrag auf Umwidmung von Finanzmitteln. Der Wille eines Erblassers sei ausschlaggebend, außerdem müsse die Frage gestellt werden, wie dieser Wunsch erfüllt werden könne, war die Meinung mehrerer KKS-Mitglieder. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass auch für andere Gemeinden Abweichungen von der Finanzsatzung möglich wären. Bei neun Enthaltungen, einer Gegenstimme und 41 Ja-Stimmen nahm die KKS den Beschlussvorschlag an.
Die nächste Sitzung der Synode ist für Freitag, 10. November, um 17 Uhr geplant.