Ein außergewöhnliches Jubiläum: 1700 Jahre freier Sonntag

Nachricht 16. Februar 2021

Wie kommt das eigentlich, dass die meisten Menschen hierzulande sonntags nicht arbeiten gehen müssen? Da kommt vielen direkt in den Sinn, dass der Sonntag mit dem Gottesdienstbesuch verbunden ist. In der Schöpfungsgeschichte lesen wir schon – gleich auf den ersten Seiten der Bibel –  dass Gott selbst am siebenten Tage ruhte von allen seinen Werken, die er gemacht hatte. Von der Ruhe des Menschen ist noch keine Rede, die wird dafür umso prominenter noch detailliert ausgeführt. So fordert eines der Zehn Gebote denn auch am siebenten Tage, dem Sabbat, keine Arbeit zu tun. Dieses Gebot scheint so bedeutsam zu sein, dass es nicht nur auf den Menschen abzielt, sondern gleich auch das Vieh keine Arbeit verrichten solle.

Nun geht der Sabbat in der jüdischen Tradition von Freitagabend bis Samstagabend und berührt den Sonntag zeitlich gar nicht. Um zu sehen wie es zu dieser Verschiebung um einen Tag kam, blicken wir genau 1700 Jahre zurück.

Edikt Kaiser Konstantins

Am 3. März 321 erließ der römische Kaiser Konstantin ein Edikt, demzufolge am Dies Soli (zu Deutsch Sonntag) geruht werden solle. Allerdings nicht ohne eine Reihe von Ausnahmen zu machen, beispielsweise für die Landwirtschaft und für Sklaven. Freilich dürfte Konstantins Ansinnen auch nicht unbedingt auf den Schutz von Arbeitnehmern abgezielt haben. Vielmehr scheint es politisches Kalkül gewesen zu sein, um Stabilität im Reich zu gewährleisten. Mit dem Edikt konnten nämlich sowohl die Anhänger der Sonnengötter Sol und Mithras (letzterer war besonders im Militär beliebt) als auch die frühen Christen im Römischen Reich zufriedengestellt werden. Bis es in Deutschland flächendeckend eine Sonntagsruhe gab, dauerte es derweil noch weitere 1600 Jahre. Erst mit der Weimarer Reichsverfassung wurde 1919 der Sonntag gesetzlich geschützt und letztlich zu dem Sonntag, wie wir ihn heute kennen.

Ein Tag für die Gesellschaft

Landesbischof Ralf Meister unterstrich jüngst im Interview mit Landessozialpfarrer Matthias Jung die herausragende Bedeutung des Sonntags als gemeinsamen Ruhetag. So werde der Zusammenhalt einer Gesellschaft nicht allein durch wirtschaftliche Güter entschieden, sondern durch die gemeinsame „andere Zeit“. Sonn- und Feiertage müssten die Regel bleiben und gute Gründe für Ausnahmen gelten, wozu wirtschaftliche Interessen aber nicht gehörten.

Das ist sehr nah dran an den Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes, das sich beispielsweise im Jahr 2009 mit dem Sonntagsschutz befasste. Seit 2007 ist die Zuständigkeit für Ladenöffnungszeiten zwar Ländersache, und auch das Niedersächsische Ladenöffnungszeitengesetz sieht vor, dass am Sonntag nur bei bestimmten Ausnahmen Geschäfte öffnen dürfen, die Verfassungsrichter stellten aber fest: „Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sichert eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben“. Das Interesse, Waren zu verkaufen oder auch einzukaufen, reiche demnach nicht aus, weil der Schutz der Arbeitsruhe durch die Verfassung geschützt wird.

An vier Sonntagen im Jahr können in Niedersachsen allerdings Ausnahmen für den Einzelhandel beantragt werden. In der Praxis reichen die Begründungen dieser Anträge häufig nicht aus, weil das Interesse am Schutz des Sonntags überwiegt. Generell ausgenommen sind einige kirchliche Feiertage, wie Ostern, Pfingsten und die Adventssonntage.

Aktion #sonntagsfrei

#sonntagsfrei ist eine ökumenische Aktion, die sich für den arbeitsfreien Sonntag einsetzt.

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Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt

Der arbeitsfreie Sonntag wird in der Landeskirche Hannovers vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) unterstützt. Der KDA engagiert sich dafür, dass Menschen in einer sich verändernden Arbeitswelt und Wirtschaft gute Arbeit leisten können und setzt sich ein für Wertschöpfung durch Wertschätzung.

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Kontakt

Referent für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt in der Region Osnabrück